Informationen zur Einschulung, Begrüßung und Orientierung - für neue Schüler und Eltern
Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Schulpflicht. Bei Kindern, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September des Jahres sechs Jahre alt werden, besteht die Möglichkeit, den Schulbesuch um ein Jahr zu verschieben, indem die Erziehungsberechtigten eine formlose schriftliche Erklärung abgeben. Diese Erklärung muss bis zum 1. Mai vor Beginn des betreffenden Schuljahres bei der Schule eingereicht werden und erfordert keine Begründung. Trotz dieser Regelung ist es wichtig, dass auch diese Kinder angemeldet werden.
Die Anmeldetage für angehende Schülerinnen und Schüler der Grundschule Weyhausen finden regelmäßig ca. 15 Monate vor der Einschulung statt, im April oder Mai. Das Sekretariat sendet rechtzeitig Einladungen zur Schulaufnahme aus. Sollten Sie bis Ende April keine Einladung erhalten haben, bitten wir Sie, sich direkt an die Grundschule Weyhausen zu wenden.
Das beigefügte Informationsblatt enthält detaillierte Informationen zu diesen Punkten. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Folgende Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden
- Anmeldeformulare (werden zugesandt, bitte ausgefüllt mtbringen)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Impfausweis