Die Bedeutung der Elternmitarbeit für eine erfolgreiche Schulerziehung und Bildung
Nur eine positive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ermöglicht, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag in der Schule bestmöglich umgesetzt werden kann. Daher hat die Elternmitarbeit einen hohen und wichtigen Stellenwert im schulischen Alltag. Die Eltern haben die Möglichkeit, auf unterschiedlichen Ebenen an der Schule mitzuwirken (vgl. Niedersächsisches Schulgesetz).
Ab Klasse 1 wählt die Elternschaft für zwei Jahr eine/n Elternvertreter/in und deren Stellvertreter/in. Außerdem werden Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Klassenkonferenz gewählt. Die Elternvertreter/innen fungieren als eine Schnittstelle zwischen Eltern und Lehrkräften. Zu den Aufgaben zählt beispielsweise die Einladung zu den Elternabenden.
Die Klassenkonferenz wird einberufen, wenn es um Entscheidungen geht, die eine Klasse oder einzelne Schülerinnen und Schüler aus dieser betreffen. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie die Zeugnisse oder Disziplinarmaßnahmen.
Der/die Elternvertreter/in und ihr/sein Stellvertreter sind automatisch Mitglieder des Schulelternrates. Dieser konstituiert sich alle zwei Jahre neu. Auch hieraus wird eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in gewählt. Der Schulelternrat vertritt die Eltern der gesamten Schule. In den Sitzungen können Themen erörtert werden, die die Schule betreffen, private Angelegenheiten von Lehrkräften und Kindern sind hingegen ausgenommen. Außerdem wählt der Schulelternrat Vertreter/innen für die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen und den Schulvorstand, die diesem jedoch nicht angehören müssen.
In der Gesamtkonferenz werden für die ganze Schule geltende allgemeine Ordnungen und Grundsätze diskutiert und entschieden. Hierzu zählen beispielsweise das Schulprogramm, die Schulordnung oder die Grundsätze der Leistungsbeurteilung.
Im Gegensatz zur Gesamtkonferenz entscheidet die Fachkonferenz über Angelegenheiten, die ausschließlich das jeweilige Fach betreffen wie beispielsweise die Erstellung von Arbeitsplänen oder die Anzahl bzw. Verteilung von Klassenarbeiten.
Das höchste Beschlussgremium der eigenverantwortlichen Schule ist der Schulvorstand. An Grundschulen besteht dieser aus der Schulleitung sowie zur Hälfte aus gewählten Lehrkräften und zur anderen Hälfte aus gewählten Eltern. Die Hauptaufgabe des Schulvorstandes ist es, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten: Er entscheidet über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, Evaluationen usw.
Darüber hinaus besteht für die Eltern die Möglichkeit, sich im Förderverein der Grundschule Weyhausen zu engagieren, beispielsweise beim Verkauf von Speisen und Getränken während einer Schulaktion, was letztendlich auch wieder den Kindern zugute kommt.